Pflegehilfsmittel

Alles für die häusliche Pflege aus Ihrem Elbe Sanitätshaus

Ein Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln setzt einen entsprechenden Bedarf und deren Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und versorgen Sie auch entsprechend. 
 
Sprechen Sie uns bitte an.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Als Pflegehilfsmittel werden Geräte und Sachmittel bezeichnet, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.
Die monatliche Pauschale in Höhe von 40 € bezieht sich auf die Verbrauchsprodukte. Dazu zählen zum Beispiel Flächen- und Handdesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutze, Schutzschürzen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe und Einmallätzchen.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 € ist in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Um einen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Der/die zu Pflegende muss mindestens Pflegegrad 1 haben.
  • Er/sie muss zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben.
  • Er/sie muss von Familienmitgliedern, Bekannten, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werden.

Wir kümmern uns für Sie um alle Formalitäten

Sprechen Sie uns an: Wir prüfen Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel, stellen für Sie bei der Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme und beliefern Sie anschließend unkompliziert mit den benötigten Produkten.